Partnerschaftsbonus: die Regeln einfach erklärt
Stand: 30. September 2026 · Unverbindliche Information, maßgeblich ist der Bescheid eurer Elterngeldstelle.
Kurz gesagt
- Arbeitet ihr beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, bekommt jeder von euch zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
- Ihr müsst den Bonus mindestens 2 und könnt ihn höchstens 4 Monate lang beziehen.
- Die Monate müssen gleichzeitig und direkt aufeinander folgen.
- Beide müssen die allgemeinen Voraussetzungen für Elterngeld erfüllen.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Beruf und Familie teilen. Arbeitet ihr beide in Teilzeit, bekommt jeder von euch für diese Lebensmonate einen zusätzlichen Monatsbetrag ElterngeldPlus (§ 4b Abs. 1 BEEG).
Die Bedingungen
- Stunden: Jeder von euch arbeitet nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden, gerechnet im Durchschnitt des Lebensmonats.
- Elterngeld-Anspruch: Ihr erfüllt beide die Voraussetzungen nach § 1 BEEG.
- Dauer: Jeder von euch bekommt höchstens vier Monatsbeträge Partnerschaftsbonus, und ihr müsst ihn jeweils mindestens zwei Lebensmonate lang beziehen (§ 4b Abs. 2 BEEG).
- Zeitpunkt: Ihr bezieht ihn nur gleichzeitig und in aufeinander folgenden Lebensmonaten (§ 4b Abs. 3 BEEG).
Wenn sich etwas ändert
Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen nicht in allen beantragten Monaten erfüllt waren, gilt die Bedingung „direkt aufeinander folgend“ trotzdem als erfüllt (§ 4b Abs. 5 BEEG).
Tritt während des Bezugs eine Situation ein, in der ein Elternteil allein Elterngeld beziehen kann, kann dieser den Partnerschaftsbonus allein weiterführen (§ 4b Abs. 4 BEEG). Welche Fälle das sind, regelt § 4c BEEG.
So plant ihr ihn mit der App
Die App Elterngeld kennt diese Regeln. Sie zeigt im Monatsplan für beide Eltern nebeneinander, in welchen Lebensmonaten ihr Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bekommt, und prüft eure Planung. Tippt ihr einen Monat an, ändert ihr die Art und die Wochenstunden, und die Beträge rechnen sich sofort neu.
Quellen
- § 4b BEEG – Partnerschaftsbonus
- § 4c BEEG – Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
- § 1 BEEG – Berechtigte
Quellen am 30.09.2026 abgerufen. Gesetzesstand: BEEG, zuletzt geändert am 22.12.2025. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.